Heizweise
Wissen · Förderung

Förderung für Heizung und Abgleich

Welche Zuschüsse es für den Heizungstausch und die Optimierung der Heizung gibt – und was Heizlast und hydraulischer Abgleich damit zu tun haben.

Stand 19.09.2026 · Richtlinien vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026

Bitte beachten: Diese Seite ist ein Überblick, keine Förderberatung. Förderbedingungen ändern sich – zuletzt am 21.07.2026, und für 2027 sind weitere Änderungen angekündigt. Verbindlich sind allein die Richtlinien und die Angaben von KfW und BAFA. Den Antrag immer stellen, bevor du einen Auftrag vergibst.

Die drei Wege im Überblick

WofürProgrammZuschuss
Neue Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz)KfW 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“30 % bis 70 %
Heizung optimieren – u. a. hydraulischer Abgleich, Pumpe, VentileBEG Einzelmaßnahmen beim BAFA, „Heizungsoptimierung“15 %
Statt Zuschuss: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus§ 35c EStG über die Steuererklärungnicht kombinierbar

Neue Heizung: KfW 458

Für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden. Gefördert werden Kauf und Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen- und Wasserstoffheizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.

BausteinBedingungSatz
Grundförderungfür alle förderfähigen Heizungen30 %
Klimageschwindigkeitsbonusselbst bewohnt, Austausch einer alten Heizung (z. B. Öl, Kohle, Nachtspeicher oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung); sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte+16 %
Einkommensbonusselbst bewohnt; nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €+40 / +30 / +10 %
ObergrenzeSumme aller Bausteine; 80 % nur bei den niedrigsten Einkommen70 % (80 %)

Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Seit dem 21.07.2026 entfallen der Effizienzbonus für Wärmepumpen, der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse und der Bonus für den Sanierungsfahrplan beim Heizungstausch.

Was die KfW verlangt

  • Antrag im Portal „Meine KfW“ vor Beginn – der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
  • Eine „Bestätigung zum Antrag“ durch den Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen -Experten.
  • Einen hydraulischen Abgleich bzw. die Optimierung des Verteilsystems – nachgewiesen mit dem VdZ-Formular, das der Fachbetrieb ausfüllt und unterschreibt.

Heizung optimieren: BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA

Bleibt die Heizung, lässt sich ihre Optimierung fördern: hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpe, voreinstellbare Thermostatventile und Ähnliches. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 € Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Kostengrenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 % gibt es seit Juli 2026 nur noch auf den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 €.

Bei wassergeführten Heizungen setzt die Förderung grundsätzlich einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B oder ein als gleichwertig anerkanntes Verfahren voraus – und damit eine raumweise Heizlast. Für die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen gilt ein eigener Satz von 50 %.

Was Heizlast und Abgleich damit zu tun haben

Kurz: Ohne raumweise Heizlast kein Verfahren B, ohne Verfahren B kein Nachweis – weder bei der neuen Heizung noch bei der Optimierung.

  • Verfahren B verlangt eine raumweise Heizlast nach der Normenreihe DIN EN 12831. Vereinfachungen – etwa U-Werte nach Baualter – sind laut VdZ-Leistungsbeschreibung ausdrücklich möglich.
  • Aus der Heizlast folgen Durchfluss und Einstellwert jeder Heizfläche, die Auslegungstemperaturen und die Pumpenförderhöhe – genau die Werte im VdZ-Formular.
  • Randbedingungen und Ergebnisse müssen dokumentiert und dir übergeben werden. Dafür ist der Bericht mit Rechenweg gedacht.
  • Das Formular unterschreibt der Fachbetrieb. Als Privatperson kannst du die Berechnung vorbereiten und mitbringen – den Nachweis selbst führen kannst du nicht.

Mehr dazu: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B · So rechnet die App die Heizlast

Statt Zuschuss: die Steuerermäßigung

Wer keinen Zuschuss beantragt, kann energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus über die Einkommensteuer geltend machen (§ 35c EStG), verteilt über drei Jahre. Zuschuss und Steuerermäßigung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Ob sich das lohnt, klärt die Steuerberatung.

Angekündigt für 2027

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab 01.08.2028.
  • Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
  • Für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine geteilte Grundförderung geplant: 15 % plus 15 % Bonus bei nachgewiesener Herkunft aus der EU.
  • Für den erneuten Tausch jüngerer Heizungen sind Einschränkungen angekündigt.

Angekündigtes kann sich bis zum Inkrafttreten noch ändern.

Quellen und offizielle Stellen